Leistungskatalog WEG-Verwaltung
Grundleistungen der Verwaltung
Zu den Grundleistungen der Verwaltung gehören insbesondere die unabdingbaren, in § 27 Abs. 1 und 2 WEG aufgeführten gesetzlichen Aufgaben. Die Grundleistungen sichern der Eigentümergemeinschaft eine sachgerechte Verwaltung der gemeinschaftlichen Belange.
Möchten Sie Zusatzleistungen in Anspruch nehmen oder haben weitere Fragen zu den Leistungen? Rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns.
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